Abschnittsübersicht

      • Zentrale Anlaufstelle für die Einstellung von Lehrkräften in den hessischen Schuldienst im Rahmen des landesweiten Ranglistenverfahrens ist die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt. Sie ist für die Koordination des Verfahrens zuständig.

      • Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.



    • Ihre Bewerbung


      Bewerbungen im Ranglistenverfahren erfolgen online über das Stellenportal des Landes Hessen. Nachfolgend finden Sie die zurzeit veröffentlichten Stellenausschreibungen für das Ranglistenverfahren.

      Ranglistenverfahren Schulbereich

      Über die Ausschreibungen können Sie sich pauschal auf Stellen bewerben, die im jeweiligen Lehramt über das Ranglistenverfahren besetzt werden (unbefristete Einstellung).

      Wählen Sie die Stellenausschreibung für das für Sie in Frage kommende Lehramt aus und klicken auf „Stellendetails ansehen“.

      So öffnet sich die Stellenausschreibung. Sie finden unten die Schaltfläche „Bewerben“, über die Sie den Bewerbungsvorgang starten können. Mithilfe des Bewerbungsassistenten werden Sie durch die Bewerbung geführt und können diese nach Abschluss absenden.

      Sollten Sie sich noch kein Bewerberprofil auf Stellensuche.hessen.de eingerichtet haben, so werden Sie gebeten, dies vorab zu tun. Eine Bewerbung kann nur erfolgen, wenn Sie ein gepflegtes Bewerberprofil mit einer Stellenausschreibung verknüpfen.

      Bewerbungen zur Aufnahme in das Ranglistenverfahren sind nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses jederzeit möglich. 

      Bis zur Aushändigung des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss ist das Hochladen einer vorläufigen Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle ausreichend. Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses ist umgehend nach Erhalt hochzuladen.

      Die Aufnahme in das Ranglistenverfahren erfolgt unmittelbar nach Bearbeitung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und wird von der ZPM elektronisch bestätigt.

      Ausschließlich für Referendarinnen und Referendare aus hessischen Studienseminaren, die sich aktuell in der Ausbildung befinden und diese zum kommenden 31. Juli bzw. 31. Januar beenden, gelten die nachfolgenden Regelungen.

      Bewerbungen können ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses vorgenommen werden.

      Derzeit gilt für alle Lehrämter: 

      • Diese Bewerbungen werden aktiv gesetzt, sobald eine vorläufige Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle hochgeladen wird.
      • Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung ist spätestens bis zum 5. August bzw. 5. Februar hochzuladen.

      Sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Einstellungsangebot für eine unbefristete Stelle angenommen haben, ist das Zeugnis an das dann zuständige Staatliche Schulamt zu übermitteln.


    • Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Damit werden alle Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt, die vor dem 1. August des Vorjahres eingegangen sind.

      Um die Bewerbung über den 15. März hinaus zu verlängern, ist eine erneute Bewerbung im Stellen- und Bewerberportal erforderlich. Vermerken Sie bitte im Feld „Bemerkungen zu meiner Bewerbung“ Ihre Bewerbernummer. Diese wurde Ihnen bei Ihrer ersten Bewerbung über das Stellen- und Bewerberportal elektronisch übermittelt und ist dort in Ihren Nachrichten unter „Information an Kandidat“ zu finden. Bei früheren Bewerbungen im Ranglistenverfahren wurde Ihnen diese postalisch von der ZPM übersandt.


    • Die Rangfolge wird elektronisch erstellt und lehramtsspezifisch, schulamts-, oder landesbezogen, jeweils nach Fächern bzw. Fachrichtungen getrennt ausgewiesen.

      Hierbei wird der für die Rangfolge maßgebende gewichtete Gesamtwert berechnet, indem die Note der Ersten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) vierfach, die Note der Zweiten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) siebenfach gewichtet und zur Summe beider Werte der Wert 4,0 addiert wird.

      Beispiel:  Gewichteter Gesamtwert:
      Note Erste Staatsprüfung = 2,2
      Note Zweite Staatsprüfung = 1,8     
      (4 x 2,2) + (7 x 1,8) + 4,0 = 25,4

      Der ermittelte gewichtete Gesamtwert kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Bonuspunkte verbessert werden. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Informationsblatt zum Ranglistenverfahren für Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt, das den Ranglisten-Stellenausschreibungen in den Anlagen hinterlegt ist.

      Aktualisierungen im Bereich der Bonuspunkte sowie Änderungen der Einsatzwünsche sind jederzeit möglich; Zusatz- und Erweiterungsprüfungen können ebenfalls jederzeit nachgewiesen werden. Da Bewerbungen auf die Rangliste sowie Veränderungen im Bereich der Bonuspunkte durchgehend möglich sind, kann sich der individuelle Rangplatz ständig verändern.

      Weitere Informationen zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den hessischen Schuldienst sind bei den oben bereits genannten Anlagen in den jeweiligen Ranglisten-Stellenausschreibungen hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt. 

    • Wenn Sie Fragen zu dem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM)
      Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter 06151 3682-445
      per E-Mail: zpm.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
      postalisch:
      Staatliches Schulamt Darmstadt
      - ZPM -
      Rheinstr. 95
      64295  Darmstadt

      Sollten Sie technische Probleme mit dem Zugang oder der Anwendung haben, können Sie sich montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter der Servicenummer 0611 3401277 an das Service-Team beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen wenden.