Über die Ausschreibungen
können Sie sich pauschal auf Stellen bewerben, die im jeweiligen Lehramt über
das Ranglistenverfahren besetzt werden (unbefristete Einstellung).
Wählen
Sie die Stellenausschreibung für das für Sie in Frage kommende Lehramt aus und
klicken auf „Stellendetails ansehen“.
So öffnet sich die Stellenausschreibung.
Sie finden unten die Schaltfläche „Bewerben“, über die Sie den Bewerbungsvorgang starten können. Mithilfe des
Bewerbungsassistenten werden Sie durch die Bewerbung geführt und können diese
nach Abschluss absenden.
Sollten
Sie sich noch kein Bewerberprofil auf Stellensuche.hessen.de eingerichtet haben, so werden Sie gebeten, dies vorab zu tun. Eine Bewerbung
kann nur erfolgen,
wenn Sie ein gepflegtes Bewerberprofil mit einer Stellenausschreibung
verknüpfen.
Bewerbungen zur Aufnahme in das Ranglistenverfahren sind nach
dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung oder eines gleichwertigen
Abschlusses jederzeit möglich.
Bis
zur Aushändigung des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung oder einen
gleichwertigen Abschluss ist das Hochladen einer vorläufigen Bescheinigung der
Gesamtnote mit einer Dezimalstelle ausreichend. Das Zeugnis über die Zweite
Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses ist umgehend nach Erhalt
hochzuladen.
Die Aufnahme in das Ranglistenverfahren erfolgt unmittelbar nach
Bearbeitung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und wird von der ZPM
elektronisch bestätigt.
Ausschließlich für
Referendarinnen und Referendare aus hessischen Studienseminaren, die
sich aktuell in der Ausbildung befinden und diese zum kommenden 31. Juli
bzw. 31. Januar beenden, gelten die nachfolgenden Regelungen.
Bewerbungen
können ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung oder
des gleichwertigen Abschlusses vorgenommen werden.
Derzeit gilt für alle Lehrämter:
- Diese
Bewerbungen werden aktiv gesetzt, sobald eine vorläufige Bescheinigung
der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle hochgeladen wird.
- Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung ist spätestens bis zum 5. August bzw. 5. Februar hochzuladen.
Sofern Sie bis zu diesem
Zeitpunkt bereits ein Einstellungsangebot für eine unbefristete Stelle
angenommen haben, ist das Zeugnis an das dann zuständige Staatliche Schulamt zu
übermitteln.