Abschnittsübersicht

    • Ihre Bewerbung


      Bewerbungen im Ranglistenverfahren erfolgen online über das Stellenportal des Landes Hessen. Nachfolgend finden Sie die zurzeit veröffentlichten Stellenausschreibungen für das Ranglistenverfahren.

      Ranglistenverfahren Schulbereich

      Über die Ausschreibungen können Sie sich pauschal auf Stellen bewerben, die im jeweiligen Lehramt über das Ranglistenverfahren besetzt werden (unbefristete Einstellung).

      Wählen Sie die Stellenausschreibung für das für Sie in Frage kommende Lehramt aus und klicken auf „Stellendetails ansehen“.

      So öffnet sich die Stellenausschreibung. Sie finden unten die Schaltfläche „Bewerben“, über die Sie den Bewerbungsvorgang starten können. Mithilfe des Bewerbungsassistenten werden Sie durch die Bewerbung geführt und können diese nach Abschluss absenden.

      Sollten Sie sich noch kein Bewerberprofil auf Stellensuche.hessen.de eingerichtet haben, so werden Sie gebeten, dies vorab zu tun. Eine Bewerbung kann nur erfolgen, wenn Sie ein gepflegtes Bewerberprofil mit einer Stellenausschreibung verknüpfen.

      Bewerbungen zur Aufnahme in das Ranglistenverfahren sind nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses jederzeit möglich. 

      Bis zur Aushändigung des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss ist das Hochladen einer vorläufigen Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle ausreichend. Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses ist umgehend nach Erhalt hochzuladen.

      Die Aufnahme in das Ranglistenverfahren erfolgt unmittelbar nach Bearbeitung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und wird von der ZPM elektronisch bestätigt.

      Ausschließlich für Referendarinnen und Referendare aus hessischen Studienseminaren, die sich aktuell in der Ausbildung befinden und diese zum kommenden 31. Juli bzw. 31. Januar beenden, gelten die nachfolgenden Regelungen.

      Bewerbungen können ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung oder des gleichwertigen Abschlusses vorgenommen werden.

      Derzeit gilt für alle Lehrämter: 

      • Diese Bewerbungen werden aktiv gesetzt, sobald eine vorläufige Bescheinigung der Gesamtnote mit einer Dezimalstelle hochgeladen wird.
      • Das Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung ist spätestens bis zum 5. August bzw. 5. Februar hochzuladen.

      Sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Einstellungsangebot für eine unbefristete Stelle angenommen haben, ist das Zeugnis an das dann zuständige Staatliche Schulamt zu übermitteln.