Abschnittsübersicht

    • Die Rangfolge wird elektronisch erstellt und lehramtsspezifisch, schulamts-, oder landesbezogen, jeweils nach Fächern bzw. Fachrichtungen getrennt ausgewiesen.

      Hierbei wird der für die Rangfolge maßgebende gewichtete Gesamtwert berechnet, indem die Note der Ersten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) vierfach, die Note der Zweiten Staatsprüfung (abgerundet auf eine Dezimalstelle) siebenfach gewichtet und zur Summe beider Werte der Wert 4,0 addiert wird.

      Beispiel:  Gewichteter Gesamtwert:
      Note Erste Staatsprüfung = 2,2
      Note Zweite Staatsprüfung = 1,8     
      (4 x 2,2) + (7 x 1,8) + 4,0 = 25,4

      Der ermittelte gewichtete Gesamtwert kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Bonuspunkte verbessert werden. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Informationsblatt zum Ranglistenverfahren für Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt, das den Ranglisten-Stellenausschreibungen in den Anlagen hinterlegt ist.

      Aktualisierungen im Bereich der Bonuspunkte sowie Änderungen der Einsatzwünsche sind jederzeit möglich; Zusatz- und Erweiterungsprüfungen können ebenfalls jederzeit nachgewiesen werden. Da Bewerbungen auf die Rangliste sowie Veränderungen im Bereich der Bonuspunkte durchgehend möglich sind, kann sich der individuelle Rangplatz ständig verändern.

      Weitere Informationen zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den hessischen Schuldienst sind bei den oben bereits genannten Anlagen in den jeweiligen Ranglisten-Stellenausschreibungen hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt.