Die Rangfolge wird elektronisch erstellt und
lehramtsspezifisch, schulamts-, oder landesbezogen, jeweils nach Fächern
bzw. Fachrichtungen getrennt ausgewiesen.
Hierbei wird der für die Rangfolge maßgebende gewichtete Gesamtwert
berechnet, indem die Note der Ersten Staatsprüfung (abgerundet auf eine
Dezimalstelle) vierfach, die Note der Zweiten Staatsprüfung (abgerundet
auf eine Dezimalstelle) siebenfach gewichtet und zur Summe beider Werte
der Wert 4,0 addiert wird.
| Beispiel: |
Gewichteter Gesamtwert: |
Note Erste Staatsprüfung = 2,2
Note Zweite Staatsprüfung = 1,8
|
(4 x 2,2) + (7 x 1,8) + 4,0 = 25,4 |
Der ermittelte gewichtete Gesamtwert kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Bonuspunkte verbessert
werden. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im
Informationsblatt zum Ranglistenverfahren für Bewerberinnen und Bewerber
mit Lehramt, das den Ranglisten-Stellenausschreibungen in den Anlagen hinterlegt ist.
Aktualisierungen im Bereich der Bonuspunkte sowie Änderungen der
Einsatzwünsche sind jederzeit möglich; Zusatz- und Erweiterungsprüfungen
können ebenfalls jederzeit nachgewiesen werden. Da Bewerbungen auf die
Rangliste sowie Veränderungen im Bereich der Bonuspunkte durchgehend
möglich sind, kann sich der individuelle Rangplatz ständig verändern.
Weitere
Informationen zum Ranglistenverfahren und Ihrer Bewerbung für den
hessischen Schuldienst sind bei den oben bereits genannten Anlagen
in den jeweiligen
Ranglisten-Stellenausschreibungen hinterlegt. Die häufigsten Fragestellungen werden in dem Informationsblatt zum Ranglistenverfahren berücksichtigt.