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    • Ab dem 3. Februar 2025 erfolgt das Rollout für die Anwendung E-Dienstreiseantrag im Bereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen, der Staatlichen Schulämter und der Hessischen Lehrkräfteakademie.

      Die Einführung für alle Personen aus dem Bereich der Schulen ist vorerst noch nicht vorgesehen.

      Mit der Anwendung Dienstreiseanträge können Sie Anträge für anstehende Dienstreisen über das Service-Portal stellen. Sie finden die Anwendung Dienstreiseanträge ab dem oben genannten Datum unter den Reise-Services.

      Einigen Mitarbeitergruppen (insbesondere allen Personen aus dem Schulbereich) ist der Zugriff auf das Service-Portal nicht direkt möglich. Daher müssen diese zunächst das sogenannte NzüK-Portal unter https://nzk.hessen.de öffnen um darüber das Service-Portal aufzurufen. Hilfen und Anwenderhinweise zum NzüK- und Service-Portal finden Sie hier.

      Die Daten aus dem Dienstreiseantrag können bei einer späteren Abrechnung der Kosten der Dienstreise genutzt werden. Vor dem Start der Abrechnung können Sie dabei einen genehmigten Dienstreiseantrag auswählen und dadurch sind viele Felder des Formulars zur Abrechnung bereits mit den Angaben aus dem Dienstreiseantrag vorbelegt und brauchen nicht erneut erfasst werden. Aktualisierungen sind dabei jedoch möglich.

      Der von Ihnen gestellte Dienstreiseantrag löst einen Genehmigungsprozess aus, sodass die für die Genehmigung und ggf. auch für die Mittelbewirtschaftung zuständigen Personen ermittelt und informiert werden und diesen Antrag prüfen und bearbeiten können. Die Beteiligten werden in diesem Zuge automatisch per E-Mail über eingegangene Dienstreiseanträge informiert.

      Nach der finalen Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie über die Genehmigungen des Dienstreiseantrages oder eine mögliche Ablehnung ebenfalls per E-Mail informiert. Sofern eine Rückgabe des Antrages mit Korrekturwünschen im Zuge der Bearbeitung erforderlich ist, erhalten Sie auch in diesem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail und können in der Anwendung die erforderlichen Nacharbeiten vornehmen.