Abschnittsübersicht

    • Dienstreisen im Sinne des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG)

      Dienstreisen sind notwendige Reisen, Fahrten und Gänge zur Erledigung eines Dienstgeschäftes außerhalb des Dienstortes. Für diese besteht ein Anspruch auf Erstattung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang der Erstattung richten sich nach den Bestimmungen des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG).

      Die Beantragung von Reisekostenerstattungen erfolgt grundsätzlich durch elektronische Selbsterfassung. Ausgenommen hiervon sind Auslandsdienstreisen sowie die Abrechnung von Dienstantritts- und Dienstbeendigungsreisen.

      Nähere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage RP Kassel - Bezügestelle

      Mitarbeiter ohne HessenPC ist der Zugriff auf das Service-Portal nicht direkt möglich. Daher müssen diese das NzüK-Portal unter https://nzk.hessen.de nutzen, um Zugriff auf das Service-Portal zu bekommen. Hilfen und Anwenderhinweise zum Nzük- und Service-Portal finden Sie hier.

    • Für Fragen zur Erfassung von Reisekostenabrechnungen und deren Bearbeitungsstand steht Ihnen der Servicebereich Reisekosten der Bezügestelle des Regierungspräsidiums Kassel zur Verfügung.

      Telefonische Erreichbarkeit: 0561 106-3010

      Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr sowie Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.

      E-Mail-Kontakt: rtu-abrechnungsstelle@rpks.hessen.de

      Viele hilfreiche Informationen und eine FAQ finden Sie auf der Kachel "Informationen & Hilfen" der Gruppe Reise-Services im Service-Portal.

    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie seiner nachgeordneten Dienststellen (Staatliche Schulämter, Hessische Lehrkräfteakademie, Schulen und Studienseminare) können sich bei technischen Problemen beim Zugriff auf die Anwendung E-Reisekostenabrechnung an das Service-Team des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen wenden.

      Erreichbar per E-Mail unter PASupport@kultus.hessen.de oder telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Servicenummer 0611 3401277.

      Mitarbeiter anderer Dienststellen wenden sich bitte an ihren SAP-HR-Anwendungsbetreuer.