Dienstreisen im Sinne des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG)
Dienstreisen sind notwendige Reisen, Fahrten und Gänge zur Erledigung eines Dienstgeschäftes außerhalb des Dienstortes. Für diese besteht ein Anspruch auf Erstattung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang der Erstattung richten sich nach den Bestimmungen des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG).
Die Beantragung von Reisekostenerstattungen erfolgt grundsätzlich durch elektronische Selbsterfassung. Ausgenommen hiervon sind Auslandsdienstreisen sowie die Abrechnung von Dienstantritts- und Dienstbeendigungsreisen.
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