Abschnittsübersicht

  • Allen Lehrkräften sowie den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits einen Service-Portal-Benutzer aktiviert haben oder aktivieren werden, steht die neue Anwendung Fehlzeitenauskunft als Kachel zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abwesenheiten der folgenden Personen nicht in FLiS gepflegt werden. Sie haben daher auch keinen Zugriff auf die neue Anwendung Fehlzeitenauskunft:

    • Beamte und Beschäftigte mit Stammdienststelle in der Bildungsverwaltung (z. B. Staatliches Schulamt, Lehrkräfteakademie, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen),
    • Lehrkräfte, die von ihrer Schule an eine Privatschule beurlaubt sind,
    • Lehrkräfte, die zu 100 Prozent ihres individuellen Stundenumfanges an die Bildungsverwaltung (z. B. Staatliches Schulamt, Lehrkräfteakademie, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen) oder an eine Hochschule abgeordnet sind,
    • Pfarrer und Seelsorger (Gestellungsverträge),
    • Hauptamtliche Ausbilder, die vom Studienseminar an eine Schule abgeordnet sind,
    • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV),
    • Angestellte des Schulträgers (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Sekretärinnen und Sekretäre).

    Nach dem Öffnen der Anwendung werden alle für den Service-Portal-Benutzer von der Schule in FLiS erfassten Fehlzeiten angezeigt. 
    Eine Prüfung der erfassten Fehlzeiten durch die betroffene Person ist somit jederzeit möglich. 

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen können einen Zugang zum Service-Portal erhalten. 
    Personen, die keinen direkten Zugriff auf dieses Portal haben, können diesen über das NzüK-Portal bekommen.

    Unter Anwenderhinweise NzüK- und Service-Portal finden Sie entsprechende Anleitung und Hilfestellungen zur Registrierung und Anmeldung an den Portalen.