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    • Anträge für Versetzungen können über das interne Stellen- und Bewerberportal auf digitalem Weg gestellt werden. Nachstehend erhalten Sie Hilfestellungen, wie Sie dazu vorgehen müssen.

      Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, damit Ihr Versetzungsanliegen auch berücksichtigt werden kann.

      Die Antragstellung kann bis spätestens zum 01. Februar 2026 nach den nachstehenden Informationen erfolgen. Sollte dieser Termin verstrichen sein, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam. 


      • Voraussetzungen für die Stellung eines digitalen Versetzungsantrages ist die Nutzung des internen Stellen- und Bewerberportals im Service-Portal des Landes Hessen. Um Zugriff darauf zu bekommen, ist im ersten Schritt eine Registrierung am NzüK- Portal und in einem weiteren Schritt eine Registrierung am Service-Portal erforderlich.
        Anleitungen zu den Registrierungen finden Sie unter folgender Hilfeseite: Anwenderhinweise NzüK- und Service-Portal.
        Um das interne Stellen- und Bewerberportal nutzen zu können, müssen Sie dieses in einem weiteren Schritt zunächst aktivieren. Die vorgenannten Schritte sowie die Pflege des Bewerberprofils und die eigentliche Antragstellung sind unter den nachfolgenden Punkten beschrieben.

      1.   Sofern noch nicht bereits z. B. für die Abrechnung von Reisekosten oder die Nutzung des elektronischen Bezügenachweises erfolgt, müssen Sie sich zunächst am NzüK-Portal und in der Folge auch am Service-Portal registrieren.
      ACHTUNG: Für die Registrierung wird der Freischaltcode (16-stelliger Code) benötigt.

      2.   Die Anmeldung am NzüK- Portal erfolgt unter https://nzk.hessen.de
      Anschließend kann über den Link „Zum Service-Portal“  die Anmeldung am Service-Portal erfolgen.

      3.   Im Service-Portal müssen Sie zunächst, sofern noch nicht geschehen, unter dem Menüpunkt „Personal-Services“ die Kachel „Meine Daten“ öffnen und dort unter der Überschrift „E-Recruiting“ das entsprechende Wahlszenario mit „Ja, bitte das Bewerberprofil freischalten und…“ bestätigen und diese Entscheidung speichern.

      • Dadurch erfolgt einerseits die Freischaltung des internen Stellen- und Bewerberportals und andererseits die automatisierte Übernahme von Daten aus den Personalverwaltungsanwendungen in Ihr Bewerberprofil.
      • ACHTUNG: Es bedarf eines nächtlichen Joblaufes, damit Ihre personenbezogenen Daten in Ihr Bewerberprofil eingespielt werden und die organisatorische Zuordnung Ihres Users korrekt erfolgt. Es ergibt sich daher nach der Bestätigung des Wahlszenarios die Notwendigkeit des Wartens, mindestens bis zum Folgetag, bevor das interne Stellen- und Bewerberportal vollumfänglich genutzt werden kann. Dieser Joblauf wird gegen 19 Uhr gestartet. Sofern Sie Ihre Zustimmung erst danach geben, muss ein weiterer Tag abgewartet werden.

      4.   Wenn der unter Punkt 3. genannte Joblauf erfolgt ist, können Sie unter dem Menüpunkt „Personal-Services“ über die Kachel „Stellensuche & Bewerbung“ auf das interne Stellen- und Bewerberportal zugreifen. Dort finden Sie die Menüpunkte Stellensuche, Profil und Nachrichten sowie unter FAQ auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
      Anwenderhinweise zur Nutzung der Stellensuche und zur Pflege des Bewerberprofils finden Sie unter dem Fragezeichen-Symbol oben rechts in der Anwendung. Über dieses Portal kann die eigentliche Antragstellung erfolgen (siehe Punkt „Wie stelle ich einen Versetzungsantrag?“ weiter unten).


    • Unter dem Menüpunkt „Profil“ sind die bereits automatisiert übernommenen Daten sichtbar. Diese Daten werden über die Personalverwaltungsprogramme eingespielt und können von Ihnen nicht direkt geändert werden. Sofern diese nicht mehr aktuell sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Staatliches Schulamt.

      Alle anderen Felder in Ihrem Profil können Sie jederzeit mit weiteren Angaben ergänzen sowie können Sie Anlagen hinzufügen.

      Anwenderhinweis Pflege des Bewerberprofils

      • Hinweis: Die Bereiche Ausbildung und Berufserfahrungen sind feste Bestandteile des Bewerberprofils. Da Sie bereits im hessischen Landesdienst eingestellt sind, liegen diese Informationen i. d. R. Ihrem Staatlichen Schulamt vor und sind in dem Personalverwaltungssystem bereits vorhanden.
        Für die Stellung eines Versetzungsantrages müssen Sie daher diese beiden Bereiche nicht zwingend befüllen.
        Sie können diese aber natürlich auch korrekt pflegen. Dies sollten Sie insbesondere dann tun, wenn Sie auch anderweitige Bewerbungen über das interne Stellen- und Bewerberportal stellen möchten.

    • Damit Sie einen Versetzungsantrag stellen können, reicht es nicht aus, dass Sie nur ihr Bewerberprofil freischalten und die darin vorhandenen Daten pflegen. Sie müssen Ihr Versetzungsanliegen mittels einer „Bewerbung auf eine Stellenausschreibung“ bekunden. Dabei handelt es sich bei der Stellenausschreibung nicht um die Ausschreibung einer bestimmten Planstelle an einer Schule, sondern um ein „technisches Sammelbecken“ für die Versetzungsanliegen der Lehrkräfte aus dem Bereich dieses Schulamtes.

      Dazu hat das für Sie zuständige Staatliche Schulamt eine Stellenausschreibung angelegt. Um diese zu finden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

       

      1.    Klicken Sie auf den Menüpunkt „Stellensuche“.

      2.    Klicken Sie darin auf „Suchfilter“. Dadurch öffnen sich für Sie weitere Selektionsfelder.

      3.    Wählen Sie in dem Feld „Ressort“ den Eintrag „Kultus und Bildung“ aus.

      4.    Dadurch wird auch das Feld „Verfahren (nur für Kultus)“ eingabebereit. In der Liste der dort aufgeführten Verfahren finden Sie

      • das „Lehrertauschverfahren (Ausversetzung)", welches im Falle der Versetzung in ein anderes Bundesland genutzt werden muss,
      • „Versetzungen schulamtsintern“, für Versetzungen an eine andere Schule innerhalb Ihres derzeitigen Schulamtsbereiches,
      • „Versetzungen schulamtsübergreifend“, für Versetzungen an eine Schule in einem anderen Schulamtsbereich innerhalb Hessens.

      Wählen Sie darin das oder die für Sie in Frage kommende Versetzungsverfahren aus und klicken anschließend auf die Schaltfläche „Start“.

      Sofern für Sie mehrere dieser Versetzungsverfahren in Frage kommen, wählen Sie bitte die jeweiligen Verfahren aus und klicken anschließend auf "Start".

      In dieser Grafik wird der im Text beschriebene Sachverhalt bildlich dargestellt.

      5. In der Folge werden die für Sie durch Ihr Schulamt veröffentlichte(n) Stellenausschreibung(en) angezeigt. Klicken Sie auf die entsprechende Stellenausschreibung, um sich über die darin beschriebenen Inhalte zu informieren.

      6. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Bewerben“ um den Bewerbungsassistenten zu öffnen, in dem Sie die Möglichkeit haben, ihre Versetzungsziele, Versetzungsbegründungen und weitere Daten zu erfassen. Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen eingetragen haben, können Sie den Versetzungsantrag über die Schaltfläche „Sichern und Senden“ an das für Sie zuständige Staatliche Schulamt digital übermitteln.

      ACHTUNG: Sofern Sie eine Versetzung z. B. innerhalb Ihres Schulamtsbereiches und in einen anderen Schulamtsbereich beantragen möchten, müssen Sie die beiden Verfahren auswählen und jeweils Ihr Versetzungsinteresse entsprechend bekunden. 

      Die Abgabe von Versetzungsanträgen in schriftlicher Form ist weiterhin möglich, sollte aber möglichst auf Fälle beschränkt werden, in denen Schwierigkeiten mit der digitalen Antragstellung auftreten.

      Die digitale Antragstellung beschleunigt zudem die weitere Bearbeitung Ihres Versetzungsantrags.

      Bei technischen Fragen oder Problemen steht Ihnen gerne das Service-Team des Stellen- und Bewerberportals zur Verfügung. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 0611 340-1277 oder per Mail unter service@erecruiting.hessen.de

    • Im Zuge der weiteren Bearbeitung Ihres Versetzungsantrages wird für Ihren Versetzungswunsch u. a. ein „Planungsfall“ im Planungssystem Personal- und Budget (PPB) automatisiert angelegt, über den auch Ihre Schulleitung und Personalvertretung die Information zu Ihrem Versetzungsantrag erhält und die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zur Freigabe zu geben.
      Im Rahmen der elektronischen Bearbeitung Ihres Antrags kann es vorkommen, dass das Schulamt Nachrichten an Sie sendet. Diese werden im internen Stellen- und Bewerberportal unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ abgelegt. Sie werden per E-Mail über den Eingang einer solchen Nachricht informiert, so dass Sie keine Nachricht verpassen.
      In weiteren Schritten wird eine Entscheidung über Ihren Versetzungsantrag getroffen. Auch darüber erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung.
      Ihre versendeten Bewerbungen/Anträge finden Sie in Ihrem Bewerberprofil unter dem Reiter „Bewerbungen“. Anhand des Status können Sie erkennen, in welchem Verfahrensschritt sich Ihre Bewerbung befindet.


    • Was kann ich tun, wenn ich Angaben zu den Einsatzwünschen oder zum gewünschten Einsatz nach dem Versand meines Versetzungsantrages noch ändern möchte?

      Bitte beachten Sie, dass Sie die Angaben zu den Einsatzwünschen sowie weitere Angaben zur gewünschten Beschäftigung im Falle einer Versetzung nach dem Versand Ihrer Antragsdaten nicht mehr selbst ändern können.
      Eine Änderung solcher Angaben können Sie jederzeit über die Schaltfläche „Kontaktanfrage stellen“ auf den Weg bringen. Diese Schaltfläche finden Sie über Ihr Profil im Stellen- und Bewerberportal unter dem Menüpunkt Bewerbungen. Über die Pflege dieses Kontaktformulars lösen Sie eine E-Mail an die für diese Ausschreibung zuständige Sachbearbeitung aus, sodass Ihr Anliegen dort bearbeitet werden kann.



    • Wie bekomme ich mit, wenn es zu meinem Versetzungsantrag eine Rückmeldung gibt?

      Im Laufe des Versetzungsverfahrens kann es vorkommen, dass Ihr zuständiges Staatliches Schulamt mit Ihnen auf digitalem Weg Kontakt aufnimmt. Über eine solche Nachricht erhalten Sie an die von Ihnen im Bewerberprofil ausgewählte Mailadresse eine Information, dass eine Nachricht zu Ihrer Bewerbung im Stellen- und Bewerberprofil abgelegt wurde. Den Inhalt der Nachricht finden Sie im Bewerberprofil im Service-Portal unter dem Menüpunkt „Nachrichten“.

      Der Versand von schriftlichen Informationen ist aber auch weiterhin nicht unüblich.


    • Was mache ich, wenn ich meinen Versetzungsantrag zurückziehen möchte?
      Den Antrag können Sie jederzeit über die Schaltfläche „Löschen/Zurückziehen“ zurückziehen. Diese Schaltfläche finden Sie über Ihr Profil im Stellen- und Bewerberportal unter dem Menüpunkt Bewerbungen. Über die Pflege dieses Kontaktformulars lösen Sie eine E-Mail an die für diese Ausschreibung zuständige Sachbearbeitung aus, sodass Ihr Anliegen dort bearbeitet werden kann.
      Bitte beachten Sie aber, dass Sie im Falle des Zurückziehens Ihres Versetzungsantrages diesen nicht erneut stellen können!
      Sollten Sie die Angaben in Ihrem Antrag ändern wollen, nehmen Sie stattdessen bitte Kontakt mit Ihrem Staatlichen Schulamt auf.


    • Kann ich mich auf mehrere Versetzungsverfahren bewerben?
      Ja, Sie können sich auf mehrere Versetzungsverfahren gleichzeitig bewerben. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass für jedes dieser Versetzungsverfahren eigene Ausschreibungen veröffentlicht wurden und somit jeweils eine eigene Antragstellung erforderlich ist.


    • Muss ich mich versetzen lassen, wenn mir eine Schule angeboten wird, die mir nicht zusagt?

      Nein, gegen Ihren Willen müssen Sie nicht an eine Schule versetzt werden, die Ihnen nicht zusagt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem SSA auf, um Ihre Bedenken zu äußern.

    • In welchem Zeitraum sind die Stellenausschreibungen für die Versetzungsverfahren in der Stellensuche zu finden?

      Die Stellenausschreibungen für die Versetzungsverfahren sind ab dem 01.08 des Vorjahres veröffentlicht, die Antragsfrist endet am 01.02 im Jahr der angestrebten Versetzung. Nach dem 01.02. finden Sie die Stellenausschreibung nicht mehr.

      Wenn Sie dennoch einen Versetzungsantrag nach dem 01.02. stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam.


    • Was mache ich, wenn ich die Stellenausschreibung in der Stellensuche nicht finde?
      • Prüfen Sie, ob Sie ggf. die Filter wie in in der Stellensuche richtig gesetzt haben. (siehe auch Punkt „Wie stelle ich einen Versetzungsantrag?“)
      • Wenden Sie sich an das Service-Team für das Stellen- und Bewerberportal.
      Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 0611 340-1277 oder per Mail unter service@erecruiting.hessen.de


    • Wie bekomme ich einen Freischaltcode?
      Wenden Sie sich an das Service-Team für das Stellen- und Bewerberportal.

      Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 0611 340-1277 oder per Mail unter service@erecruiting.hessen.de



      • Bei technischen Fragen oder Problemen steht Ihnen gerne das Service-Team des Stellen- und Bewerberportals zur Verfügung. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 0611 340-1277 oder per Mail unter service@erecruiting.hessen.de.