Topic outline

    E-Bezügenachweis

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Bezügenachweis bzw. Entgeltnachweis über diese Anwendung digital abzurufen. Die  jeweiligen E-Bezügenachweise werden Ihnen als PDF bereitgestellt und sind 10 Jahre für Sie verfügbar.

    Um den E-Bezügenachweis nutzen zu können benötigen Sie einen Online-Zugriff über das Nzük-Portal auf das Service-Portal. Diese Portale stehen Ihnen bereits für andere Anwendungen wie beispielsweise der Abrechnung von Reisekosten oder der Nutzung des internen Stellen- und Bewerberportals zur Verfügung.

    Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Nzük-Portals und Service-Portals finden Sie nachfolgend.


    Nutzung des E-Bezügenachweises

    NzüK-Portal
    Service-Portal

    Hinweis für Versorgungsempfängerinnen und –empfänger:

    Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können derzeit keinen elektronischen Bezügenachweis erhalten. Mit dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt daher in jedem Fall der Versand des Bezügenachweises postalisch.Ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestandes ist der Zugriff auf den elektronischen Bezügenachweis nicht mehr möglich, da der Zugriff auf das Service-Portal erlischt.

    Link: FAQ E-Bezüge


    Bei Fragen oder Problemen beim Zugriff auf die Portale oder die Anwendungen können Sie sich montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter der Servicenummer 0611 3401277 oder jederzeit per E-Mail an PASupport@kultus.hessen.de an das Service-Team beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen wenden.



    Links zu: